beA-Update

Lesezeit: 4 MinutenAm 3. September 2018 lebt die passive Nutzungspflicht wieder auf Für jeden im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragenen Rechtsanwalt einschließlich der Syndikusanwälte gilt dann, dass man „Zustellungen und den Zugang…

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