Mündliche Verhandlung

Lesezeit: 4 Minuten Im Zivilverfahren ordnen die Gerichte oft das persönliche Erscheinen der Parteien zum Termin an, etwa zur Aufklärung des Sachverhalts oder für die Güteverhandlung (§§ 141 Abs. 1 278 Abs. 3 ZPO). Auch wenn wir Anwälte es nicht immer für sinnvoll halten, manchmal lässt sich die persönliche Teilnahme des Mandanten an der mündlichen Verhandlung nicht vermeiden….

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