
Verwirrung herrschte am vergangenen Freitag, als das Kostenrechtsänderungsgesetz von der Tagesordnung der 211. Sitzung des Bundestages verschwunden war. Kommt die RVG-Erhöhung als Teil des KostRÄG nun doch nicht? Dann die Aufklärung: Auf Vorschlag des Rechtsausschusses wurde das Gesetz in das Betreuervergütungsgesetz integriert. Als TOP 37 (Vormünder- und Betreuervergütung) wurde die RVG-Erhöhung dann doch noch unter dem neuen Namen KostBRÄG beschlossen. Nun muss sie noch den Bundesrat passieren.
Nachdem das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe zum Kostenrechtsänderungsgesetz beschlossen hatte – über deren Inhalt wir in einem vergangenen Beitrag berichtet haben – hatte die FDP-Fraktion kurz vor Weihnachten, am 17.12.2024, die beiden Gesetzesentwürfe (Kostenrechtsänderungsgesetz sowie Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung) in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Der Bundesrat muss nun der RVG-Erhöhung zustimmen – tut er dies, kann am ersten Tag des zweiten Monats nach Verkündung im Bundesgesetzblatt das KostRÄG in Kraft treten. Die RVG-Erhöhung steht und fällt also derzeit (noch) mit der Zustimmung des Bundesrates. Sollte er sich im März mit dem Gesetz befassen, wäre ein Inkrafttreten zum 1.5.2025 realistisch.