Schon mit Beginn des Jura-Studiums verändern sich für angehende Anwälte einige soziale Rahmenbedingungen. Spätestens ab dem 25. Geburtstag war Schluss mit der kostenlosen Familienversicherung bei gesetzlich versicherten Eltern. Die meisten Anwälte in spe sind nach dieser Zeit selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wer krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert, erhält also von der Krankenkasse im Huckepack auch eine Pflegeversicherung.

Die Krankenkasse kostet Berufseinsteiger bei einem Starteinkommen von 3.000 Euro brutto rund 465 Euro pro Monat, gerechnet mit 15,5 Prozent Beitragssatz, der bereits den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen von 0,9 Prozent enthält. Keine Bange: Davon müssen Sie als angestellter Anwalt nur 8,2 Prozent Beitragssatz (allgemeiner Beitragssatz: 7,3 Prozent + volle 0,9 Prozent Zusatzbeitragssatz) selbst zahlen. Macht summa summarum 246 Euro Monatsbeitrag für die Krankenkasse. Hinzu kommen für die Pflegekasse bei einem Beitragssatz von 2,35 Prozent (Kinderlose: 2,6 Prozent) 70,50 Euro (Kinderlose: 78 Euro). Hier zahlen Angestellte nur die Hälfte, also 30,25 Euro bzw. 34 Euro pro Monat.

Sparen lässt sich beim GKV-Beitrag nur durch Wechsel in eine andere Kasse, obwohl ein allgemeiner Einheitsbeitrag von 14,6 Prozent verlangt wird. Unterschiede gibt es schon beim Zusatzbeitrag, der sich zwischen null (BKK Euregio; Metzinger BKK) und 1,3 Prozent Beitragssatz bewegt (Brandenburgische BKK; IKK Nord). Manche Kassen zahlen ihren Mitgliedern zudem einen fixen Bonus (Dividende) pro Jahr zurück, weil die Kasse effizient gewirtschaftet hat oder weil der Versicherte bei Bonusprogrammen teilnimmt, mit denen gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird. Außerdem unterscheiden sich die Kassen auch bei ihren Satzungsleistungen zum Teil deutlich, etwa bei Naturheilverfahren.

Übrigens: Wer mit seiner GKV-Kasse unzufrieden ist, kann wechseln. Kündigungsfrist: zwei volle Monate zum Monatsende. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise bis zum 31. August bei Ihrer alten Kasse gekündigt haben, können Sie am 1. November in eine neue Kasse. Sie sind immer für mindestens 18 Monate an einen Anbieter gebunden. Ausnahme: Wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, können Sie außerordentlich innerhalb eines Monats kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln.

Als niedergelassener Anwalt, also als junger Unternehmer mit einem niedrigen Berufseinsteiger-Einkommen, können Sie sich im Prinzip nur privat krankenversichern (PKV). Der Beitrag richtet sich nach Leistungsumfang, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand (auch Ablehnungen sind möglich, bei jungen Anwälten aber unwahrscheinlich). Die Leistungen werden individuell nach Bausteinen zusammengestellt (siehe Tipps in der Randspalte). Das kostet häufig rund 350 Euro pro Monat. Preismindernd ist eine Selbstbeteiligung (SB) an den Krankheitskosten, die jedoch nicht für die stationäre Behandlung gelten sollte, um sich zum Beispiel bei teuren Operationen vor finanzieller Überforderung zu schützen. Nach Berechnung der Stiftung Warentest liegt die optimale Selbstbeteiligung (SB) für Selbstständige etwa bei monatlich 50 Euro, also 600 Euro pro Jahr. Sind Sie als Anwalt angestellt, zahlt Ihr Chef zur PKV einen Beitragszuschuss: Maximal sind 2015 bei 3.000 Euro Bruttoeinkommen 219 Euro Zuschuss möglich.

In der PKV sind für Kinder und Ehepartner Extra-Beiträge fällig, während bei der GKV nur versicherungspflichtig Beschäftigte Beiträge entrichten müssen. Ein Tarifvergleich ist kompliziert. Mitunter gibt es bei einer einzigen Gesellschaft 30 verschiedene Tarife. Ein späterer Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft ist in der Regel mit Nachteilen verbunden. Regelmäßige Beitragsanhebungen sind üblich. Der Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen privaten ist zwar grundsätzlich möglich. Die durch Beiträge angesparten Altersrückstellungen – Kapital, das zur Dämpfung der Beiträge im Alter verwendet wird – gehen dem Anwalt dann aber verloren. Starten Sie nach dem Examen gleich als Richter oder Staatsanwalt, dann kommt der Dienstherr weitgehend für die Krankenabsicherung auf. Nötig ist nur eine private ergänzende Absicherung der Restkosten. Die PKV bietet dafür Beihilfe-Tarife.

Das sollte eine private Krankenversicherung mindestens enthalten:

✓ freie Wahl von Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Krankenhaus

✓ eine Wartezeit für bislang gesetzlich Krankenversicherte

✓ Bezahlung nach Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

✓ Bezahlung der Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent

✓ keine Summenbegrenzung der Zahn- und Kieferbehandlung

✓ Leistung für alle gesetzlichen Vorsorge-Programme

✓ volle Leistung für Arznei-, Verbands- und Heilmittel auf Rezept

✓ Krankentransport ambulant und stationär mitversichert

✓ kein Extra-Beitrag für stationäre Kuren

✓ 30 Sitzungen beim Psychotherapeuten im Jahr

✓ Krankentagegeld bis Ende der Arbeitsunfähigkeit

✓ Selbstbeteiligung nicht höher als 350 Euro/Jahr akzeptieren

✓ Rückzahlung von zwei Monatsbeiträgen in krankheitsfreiem Jahr

✓ Brille mitversichert: Gestell bis 100, Gläser bis 300 Euro/Jahr
✓unbegrenzter Schutz in Europa samt medizinisch sinnvollem Rücktransport

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