Fachanwaltstitel

Wer auf dem Anwaltsmarkt schnell erfolgreich sein will, sollte sich bereits zu Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn spezialisieren. Doch welche fachlichen und praktischen Hürden muss man für den Fachanwaltstitel meistern? Erfahren Sie, worauf es ankommt.

Warum lohnt sich der Fachanwaltstitel?

Mandanten suchen potenzielle Rechtsbeistände gezielt nach deren Spezialisierung aus. Zudem ist der Erwerb eines Fachanwaltstitels auch unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll: Das in den Fachanwaltskurs investierte Geld, spielt sich durch neue Mandate meist schnell wieder ein. Wer erst mal einen Fachanwaltstitel hat und danach gute Arbeit leistet, wird in seinem jeweiligen Rechtsgebiet deutlich mehr Mandate erwerben und auch langfristig von den finanziellen Vorteilen profitieren. Folglich ist auch für Existenzgründer und Berufsstarter der Erwerb ein lohnenswertes Investment. Nicht zuletzt haben frisch gebackene Juristen und Juristinnen zu Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit meist noch Zeit fürs und Übung im Klausurenschreiben – ein Vorteil gegenüber älteren Kolleginnen und Kollegen, bei denen das „Examens-Büffeln“ schon längere Zeit zurückliegt.

Workload für Prüfungen einplanen

Die Arbeitsbelastung, insbesondere für den theoretischen Fachanwaltsteil ist immens, weil man etwa sechs Monate lang in zumeist sechs Blöcken mit Präsenzveranstaltungen lernen muss. Diese Fehlzeiten muss man im Büro ausgleichen. Dies gelingt nur mit regelmäßiger Vor- und Nacharbeit. Umso mehr ist es ratsam, die Prüfung für den Fachanwaltstitel in die frühe Phase der Selbstständigkeit zu legen. Wenn die Kanzlei erst einmal „läuft“, wird es immer schwieriger, sich die notwendige Zeit zu nehmen.

Die Qual der Wahl: In welchem Rechtsgebiet möchte ich mich spezialisieren?

Man sollte einen Fachanwaltskurs in dem Rechtsgebiet absolvieren, in dem man seine zukünftigen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte sieht. Welche Rechtsgebiete fand man während seines Referendariats besonders spannend? Diese Frage kann bei der Wahl des Rechtsgebietes helfen. Mehr als ein Viertel der zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen hat mindestens einen Fachanwaltstitel. Die meisten Fachanwälte gibt es im Arbeitsrecht und im Familienrecht. Derzeit gibt es insgesamt 24 verschiedene Fachanwaltschaften.

  •  Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Insolvenzrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Medizintechnik
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Migrationsrecht
  • Sozialrecht
  • Sportrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Vergaberecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht

Fachanwaltschaft – theoretische und praktische Hürden

Nachdem man den theoretischen Teil des Fachanwaltstitels mit 120 Präsenzstunden und dem Bestehen von drei Klausuren gemeistert hat, kann frühestens nach drei Jahren anwaltlicher Tätigkeit ein Antrag auf Erhalt des entsprechenden Fachanwaltstitels gestellt werden. Je nach Fachanwaltstitel muss man gemeinsam mit dem Antrag seine „Fallliste“, also eine Auflistung seiner in dem Rechtsgebiet bearbeiteten außergerichtlichen und gerichtlichen Fälle einreichen. Je nach Rechtsgebiet variiert hier die erforderliche Anzahl. Im Familienrecht müssen beispielsweise 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche, eigenständig innerhalb von drei Jahren bearbeitet worden sein. Nur wenn man diese theoretischen und praktischen Hürden genommen hat, wird der Titel durch die örtliche Rechtsanwaltskammer verliehen.

Noch nicht genug Fälle? Dann FAO-Stunden „frisch halten“

Sollte man nicht unverzüglich nach dem theoretischen Fachanwaltskurs den Antrag stellen können, weil man die erforderliche Fallliste noch nicht gefüllt hat, ist es wichtig, dass man den erworbenen theoretischen Teil „frisch hält“, indem man in jedem Kalenderjahr mindestens 15 FAO-Stunden in dem jeweiligen Rechtsgebiet besucht. Dadurch verfällt der erworbene theoretische Prüfungsteil nicht bis man die praktischen Fälle beisammen hat, um den Antrag zum Fachanwaltstitel zu stellen. Genau hier zeigt sich eine der größten Herausforderungen beim Erwerb des Fachanwaltstitels: Gerade jüngere Kolleginnen und Kollegen haben Schwierigkeiten, innerhalb von drei Jahren die geforderten Fälle für die Fallliste zu erwerben. Als Berufsstarter muss man sich den Ruf im jeweiligen Rechtsgebiet noch erarbeiten, um an die relevanten Fälle zu gelangen.

Fachanwaltschaft halten: Wissen regelmäßig auffrischen

Auch wenn man einen Fachanwaltstitel führt, muss man sich mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr fortbilden, damit man den Titel fortwährend führen darf.

Fazit: Der Fachanwaltstitel will geplant sein

Der Erwerb eines Fachanwaltstitels ist kein spontanes „Nebenbeiprojekt“. Wer den Workload unterschätzt oder nicht genug Fälle heranschafft, läuft Gefahr, bei der Prüfung durchzufallen oder über Jahre hinweg, das Prüfungswissen auffrischen zu müssen. Dennoch: Die Mühe lohnt sich! Denn hat man den Fachanwaltstitel erst mal in der Tasche, verspricht dieser einen kontinuierlichen Zulauf an neuen Mandaten und somit auch langfristige finanzielle Absicherung.

 

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Foto: Ruth Nobel

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