Jetzt äußern sich auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zur Diskussion um die Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung. Schon im April 2018 hatte die FDP einen Antrag zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) eingereicht. Dieser wird heute im Bundestag diskutiert.

Anlässlich des Antrags der FDP-Fraktion, den der Bundestag am 9. Mai diskutiert, bekräftigen der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer ihre Forderung nach einer RVG-Anpassung. Damit Anwältinnen und Anwälte wirtschaftlich arbeiten können, muss die gesetzliche Vergütung zumindest die Tariflohnentwicklung widerspiegeln. Lineare Erhöhungen und strukturelle Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind notwendig, um den Zugang zum Recht sicherzustellen.

2013 erfolgte letzte RVG-Erhöhung

Die Rechtsanwaltsvergütung ist zuletzt 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die Tariflöhne sind seitdem um 16 Prozent gestiegen. Daneben haben sich unter anderem die Gehälter der nichtanwaltlichen Mitarbeiter und die Mieten erhöht. Daran muss sich, so beide Anwaltsorganisationen, die Anpassung in der Gesamtsumme orientieren.

„Die gesetzlich geregelte Rechtsanwaltsvergütung muss zeitnah reformiert werden“, sagt Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Nur so könne der Zugang zum Recht weiterhin gewährleistet sein. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei, dass anwaltliche Dienstleistungen für alle Menschen verfügbar und erreichbar sind, auch in der Fläche. Das sei wiederum nur möglich, wenn Anwältinnen und Anwälte von ihrer Arbeit leben können.

BRAK-Präsident Wessels: Für Mandanten soll es nicht teurer werden

„Eine Vergütungsanpassung sollte allerdings nicht – wie in der Vergangenheit – mit einer Erhöhung der Gerichtskosten einhergehen“, warnt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK. Es sei Aufgabe des Staates, für Bürgerinnen und Bürger einen kostengünstigen Weg zu den Gerichten und damit den Zugang zum Recht zu gewährleisten. „Der Rechtsstaat muss in einer Demokratie immer finanzierbar sein.“, so Wessels. Weder Bürger noch Unternehmen dürften davon abgehalten werden, ihre Rechte zu verfolgen.

„Wir erwarten von den Regierungsfraktionen, dass sie den Einsatz der Anwaltschaft für den Zugang zum Recht unterstützen“, so die Erwartungshaltung von DAV und BRAK.

Konzept zur RVG-Reform noch vor Sommerpause?

Der DAV und die BRAK haben der Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley bereits im April 2018 einen Forderungskatalog überreicht, der die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung beinhaltet. Die Bundestagsfraktion der FDP hat die Forderung aufgegriffen und beantragt, dass die Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur RVG-Reform vorlegt. Außerdem solle eine regelmäßige Anpassung in kurzen Abständen gesetzlich verankert werden.

Den Forderungskatalog von DAV und BRAK als PDF-Download.

Welche Relevanz hat das RVG noch?

Fragt man praktizierende Anwältinnen und Anwälte nach Ihrer Meinung zur Debatte, stellt sich die Frage nach der Relevanz des RVGs.

Petra Geißinger, Fachanwältin für Arbeitsrecht im bayerischen Aßling, ist beim Thema RVG zwiegespalten. Die Einzelanwältin rechnet etwa die Hälfte ihrer Fälle per RVG ab, insbesondere, wenn die Rechtsschutzversicherung eines Mandanten greift. „Die Rechtsschutzversicherungen berücksichtigen bei der Abrechnung mit dem RVG nur selten, wie kompliziert bzw. aufwendig der Fall ist. Eine regelmäßige Anpassung an die aktuellen Lebenshaltungskosten, wie es auch bei der Rente üblich ist, würde ich daher sehr begrüßen.“ Gleichzeitig beobachtet Frau Geißinger jedoch, dass das RVG außerhalb der Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen und Gerichtsverfahren immer weniger Bedeutung hat. „Meine Erfahrung ist, dass Mandanten mit Pauschalhonoraren oder Festpreisen viel besser zurecht kommen. Wer zum Anwalt geht, möchte schließlich nicht das RVG erklärt, sondern ein drängendes Problem gelöst bekommen. Hinzu kommt, dass immer weniger Anwälte ein Problem damit haben, mit ihren Mandanten über ihr Honorar, bzw. über Geld im Allgemeinen, zu sprechen.“

Martin Erlewein ist seit ein paar Jahren als selbstständiger Anwalt im Gesellschafts- und Steuerrecht sowie als externer Datenschutzbeauftragter tätig. In seiner Alltagspraxis rechnet er selten nach dem RVG ab: „Ich rechne mit meinen Mandanten wenig nach den Vorgaben der RVG ab, sondern meist nach individuell vereinbarten Pauschalen. Glücklicherweise ist dies in meinen rechtlichen Betätigungsfeldern möglich, solange es sich insbesondere um außergerichtliche und gestaltende Beratung handelt. In anderen Rechtsbereichen ist dies nicht oder seltener möglich.“

Foto: Adobe Stock/Rawpixel.com

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