Texte auf einer Website sind ein wichtiger Faktor für ein gutes Google-Ranking. Aber woher Texte nehmen? „Textklau“ ist schon aus urheberrechtlichen Gründen keine Lösung. Selbst schreiben – hier fehlt es oft an Lust und/oder Begabung.

Text-Services scheinen eine oft günstige, praktische Lösung zu sein. Aber wie bewertet Google Texte von Text-Services, die möglicherweise mehrfach lizenziert und identisch im Internet veröffentlicht werden? Diese Frage und welches Problem Pressemitteilungen in diesem Kontext verursachen können, klären wir in diesem Beitrag.

Duplicate Content & Suchmaschinenoptimierung

Das Problem an identischen oder nahezu identischen Textinhalten (Duplicate Content) auf der gleichen Internetseite oder anderen Websites: Für Google kommen doppelte Inhalte einem Betrugsversuch gleich, der Google daran hindert, für den User das bestmögliche Ergebnis, d.h. ein themenrelevantes und einzigartiges Sucherergebnis, zu finden. Erkennt Google Duplicate Content, bewertet es Seiten mit solchen Dopplungen nicht so gut wie andere Websites mit einzigartigen Inhalten – doppelte Inhalte im Internet haben also im Zweifel negativen Einfluss auf die Suchmaschinenoptimierung der Seiten, die über solche doppelten Inhalte verfügen.

Was bedeutet das für Ihre Website?

Texte auf Ihrer Website, in Ihrem Blog oder in Ihrem Suchdienstprofil sollten einzigartig sein! Bloßes „Copy & Paste“ von Beiträgen und ihre Veröffentlichung auf vielen unterschiedlichen Websites mögen zwar eine größere Streuung bedeuten, können aber für das Google-Ranking Ihrer Website negative Folgen haben – gleichgültig, woher die Texte stammen. Von „legalen“ Texten aus News-Abonnements oder von Textagenturen, die denselben Text mehrfach an Kunden lizenzieren, sollte man die Finger lassen, wenn Sie ein gutes Google-Ranking nicht aufs Spiel setzen oder Ihr Google-Ranking verbessern wollen. Dasselbe gilt übrigens auch für die legale 1:1-Übernahme von Pressemitteilungen der Gerichte oder von Leitsätzen aus dem Internet!

Und was ist mit der Pressemitteilung?

Mit Pressemittelungen verursacht man übrigens im Zweifel selbst ein Duplicate-Content-Problem: Denn man legt es ja selbst darauf an, dass sich genau dieser Text im Internet möglichst gut verbreitet.

Um das zu vermeiden, stellt man eine Pressemitteilung deshalb zuerst auf der eigenen Website online. Google erkennt, wer einen Text zuerst online gestellt hat und wertet diese Seite als Ursprung des Textes. Einen negativen Ranking-Einfluss der eigenen Pressemitteilung für die eigene Website (!) können Sie so vermeiden.

3 Tipps für gute Inhalte auf Ihrer Kanzleiwebsite:

Tipp 1: Wenn Ihnen Ihr Google-Ranking wichtig ist, sollten die Textinhalte Ihrer Website oder Ihres Blogs einzigartig sein, also entweder selbst geschrieben oder aus einer Quelle, die Texte nur einmalig an Kunden lizenziert.

Tipp 2: Nutzen Sie Texte von Dritten nicht 1:1! Das ist meist eine Verletzung des Urheberrechts und hat negative Auswirkungen auf das Google-Ranking Ihrer Website! Vorsicht auch beim Umschreiben fremder Texte: Auch das kann das Urheberrecht verletzen. „Inspirieren lassen“ dürfen Sie sich aber!

Tipp 3: Stellen Sie eigene Pressemitteilungen immer zuerst auf der eigenen Website ein, damit Sie „hausgemachte“ Probleme mit Duplicate Content möglichst vermeiden! Drei gute, kostenlose Online-Presseportale sind laut Gründerküche.de openpr.de, www.firmenpresse.de und www.online-artikel.de.

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