beA-Update

Lesezeit: 4 MinutenAm 3. September 2018 lebt die passive Nutzungspflicht wieder auf Für jeden im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragenen Rechtsanwalt einschließlich der Syndikusanwälte gilt dann, dass man „Zustellungen und den Zugang…

Lesezeit: 2 MinutenSeit dem 03.09.2018 sind alle zugelassenen Anwälte gemäß § 31a Abs. 6 BRAO n.F. hinsichtlich des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet, „die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und…

Lesezeit: 3 MinutenBei der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) können sich Fehler einschleichen, die ein erhebliches Haftungsrisiko darstellen. Im Nachfolgenden sollen mögliche Haftungsgefahren dargestellt werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht natürlich…

Lesezeit: 3 MinutenWie man Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und Erklärungen der Parteien sowie eigentlich schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter elektronisch einreicht, regelt heute § 130a ZPO in der…

Lesezeit: 3 MinutenMit dem neuen besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) gehen einige Pflichten für Anwälte einher, die sich aus dem Berufsrecht der Anwälte ergeben, aber auch aus anderen Gesetzen. In mehreren Beiträgen möchten…

Lesezeit: 2 MinutenViele Kolleginnen und Kollegen hatten darauf gewartet, endlich Ihre elektronische Kommunikation über das beA abwickeln zu können. Hier wären Ihnen einige Haftungsrisiken und Sorgen im Hinblick auf Vertraulichkeit der Kommunikation…

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