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Lesezeit: 4 Minuten Die Verordnung (EU) 650/2012 vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses, gilt grundsätzlich für Erbfälle ab dem 17.08.2015. Sie hat zu einer weitgehenden Vereinheitlichung von Bereichen des Erbrechts in den EU-Mitgliedstaaten geführt. Das…