Steuerberater:innen, Notar:innen sowie Anwält:innen, die an Kataloggeschäften beteiligt sind, sind zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Doch bis Ende 2023 besaß nur knapp jede bzw. jeder fünfte der genannten Verpflichteten einen Zugang zum Meldeportal „goAML“ der FIU und erfüllte damit die Registrierungspflicht nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GwG. Über dieses Meldeportal können Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche abgegeben werden.
Die Registrierungspflicht ist nur eine von vielen verpflichtenden Sicherungsmaßnahmen, die vor, während und nach der Leistungserbringung für Mandantinnen und Mandanten eingehalten werden müssen. Kammern prüfen zunehmend und ahnden Versäumnisse teils mit hohen Strafen und Bußgeldern (Beispiel: RAK Hamburg: 18.900 € am 21.10.2024). Der bisherige Umgang führte in der Vergangenheit zu massenhaften Kündigungen von Sammelanderkonten und letztlich zu überarbeiteten AuAs der BRAK.
Dr. Anna Bolz, Rechtsanwältin und Compliance Managerin, führt in diesem Webinar in die grundlegenden Verpflichtungen und Besonderheiten für Steuerberater:innen sowie Anwält:innen ein und beantwortet Ihre Fragen zur Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen im Berufsalltag.
Inhalte des Webinars:
- Geldwäsche in Deutschland: Zahlen und Typologien insbesondere mit Blick auf Anwaltskanzleien, Notariate und Steuerkanzleien
- Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Proliferationsfinanzierung nach dem Geldwäschegesetz
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- Risikoanalyse
- Weiteres Risikomanagement
- Geldwäschebeauftragte
- Mandantenidentifizierung
- Meldepflichten
- Umsetzung der Maßnahmen in der Praxis (Fallbeispiel)
Ihre Referentin:
Dr. Anna Bolz