Arbeitsrechtskonferenz

Bereits zum 11. Mal fand in diesem Jahr die Deutsche Arbeitsrechtskonferenz in München statt – dieses Mal unter dem Motto: Miteinander – Gegeneinander: Brennpunkte im betrieblichen Alltag. Organisiert von den Betriebs-Beratern standen in diesem Jahr Themen auf der Agenda, die wegen ihrer bisher unsicheren Lösungsansätze für viel Diskussion in der Arbeitsrechtspraxis sorgen. Eine Auswahl der behandelten Themen finden Interessierte im Eventbericht.

Hot Legal Topics: Was tritt noch in Kraft?

Die Tagungsleitung übernahm in diesem Jahr Prof. Dr. Nadine Brandl von der ver.di Bundesverwaltung gemeinsam mit Dr. Wolfgang Lipinski und Dr. Christopher Melms von der Kanzlei Seitz. Angesichts des Koalitionsbruchs und der anstehenden Neuwahlen stellt sich auch für die arbeitsrechtliche Praxis die Frage: Was wird aus den Referentenentwürfen? Zu Beginn der Veranstaltung klärte Dr. Christopher Melms auf: Niemand weiß es derzeit – aber einige Gesetze werden mit Sicherheit in Kraft treten. Eines davon ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Ab dem 1.1.2025 sind damit auch digitale Arbeitsverträge möglich.

Einiges wird nicht mehr zeitig in Kraft treten – beispielsweise das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Ein weiteres Thema, mit dem sich Unternehmen und Kanzleien aber intensiv beschäftigen müssen, ist das Thema Entgelttransparenzlinie, zu dem es auch einen eigenen Vortrag gab. Denn hier läuft die Umsetzungspflicht im Juni 2026 ab.

Entgelttransparenzgesetz: Worauf sollten sich Betroffene vorbereiten?

Die Entgelttransparenzlinie wird für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden starke wirtschaftliche Folgen haben und ist mit umfangreichen Pflichten für diese verbunden. Dr. Regine Winter, RiBAG a.D. zeigte in ihrem Vortrag detailliert auf, worauf sich Betroffene in Sachen Entgelttransparenz und Handlungspflichten gefasst machen müssen.

So haben Bewerberinnen und Bewerber demnächst u. a. das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen über das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien (wie Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen) beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne zu erhalten.

ESG-Pflichten und deren Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt auch im rechtlichen Kontext an Relevanz. Dr. Steffen Schwartz-Höfler gab deshalb in seinem Vortrag Einblicke in die Umsetzung bei der Continental AG, die weltweit rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Mit dem Begriff Nachhaltigkeit, so der Politikwissenschaftler, begegne man einem ähnlichen Phänomen wie mit dem Begriff Gerechtigkeit: Jeder verstehe etwas anderes darunter.

Wie in anderen Bereichen hinkt der Gesetzgeber auch hier der EU hinterher: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, hätte im Juli in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das, so Schwartz-Höfler, sei nicht geschehen, die betroffenen Unternehmen müssen sie aber in ihren nächsten Jahresabschlüssen im Februar berücksichtigen.

Zusätzlich verpflichtet die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Unternehmen, Nachhaltigkeitsrisiken entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. In der Praxis kann dies z. B. dazu führen, dass in Ländern, in denen Kinderarbeit vorkommt und betroffene Unternehmen tätig sind, aufgedeckt wird, wie (un)wahrscheinlich es ist, dass das Unternehmen diese unterstützt.

Fazit: Brennpunkte im Arbeitsrecht – nicht nur aus einer Perspektive

Die Deutsche Arbeitsrechtskonferenz bot die Gelegenheit, sämtliche derzeit kontrovers diskutierte Arbeitsrechtsfragen zu beleuchten – sowohl Dauerbrenner als auch aktuelle Themen wurden von kompetenten Referentinnen und Referenten in den Fokus gerückt. Dabei ist das Event sowohl interessant für Juristinnen und Juristen als auch für Personalverantwortliche, Betriebsräte oder andere Personen, die in ihrer Praxis mit arbeitsrechtlichen Themen in Berührung kommen – und bietet so die Möglichkeit, die Brennpunkte aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.

P.S. Wer Interesse hat, die Deutsche Arbeitsrechtskonferenz im nächsten Jahr auf die eigene Agenda zu setzen, kann sich jetzt schon den nächsten Termin am 27. November 2025 vormerken.

Bilder: FFI-Verlag

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