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In der anwaltlichen Vergütungspraxis sind die Begriffe „Gegenstandswert“ und „Streitwert“ von besonderer Bedeutung. Ähnliche BeiträgeFestsetzung des Gegenstandswerts bei Streit im…Artikelserie „Start in den Anwaltsberuf“ Teil 2:…Was kann ich vom Auftraggeber…

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In der anwaltlichen Vergütungspraxis sind die Begriffe „Gegenstandswert“ und „Streitwert“ von besonderer Bedeutung.