Topaktuell – mit allen inhaltlichen und optischen Änderungen der 2. Verordnung zur Änderung der ZVFV vom 17.6.!
Ab dem 1.9.24 müssen die neuen ZV-Formulare verbindlich genutzt werden. Damit Sie die neuen Formulare ab September richtig einsetzen können, berichtet Experte Dieter Schüll aus seiner täglichen Kanzleitätigkeit über erste Erfahrungen mit den neuen Formularen und erklärt die richtige Nutzung. Inklusiver vieler Praxistipps und topaktuell!
Die Themen:
- Wann findet der Antrag gem. § 758a Abs. 1 bzw. § 758a Abs. 4 ZPO Anwendung?
Das Gerichtsvollzieherformular (GV):
- Adressat, Gläubigeranträge und Übermittlungsmöglichkeiten, Vollmachten, Ergänzungen in Bezug auf Schuldnerbezeichnung
- Anmerkungen zur Übermittlung von Schuldtiteln und weiteren Anlagen auch im Hinblick auf § 754a ZPO
- Optimale Ausnutzung erweiterter Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen der §§ 755 und 802I ZPO
- Effiziente Anwendung der einzelnen Module im Auftrag
- Zu beachtende Unterscheidungsmerkmale bei der Forderungsaufstellung
Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB):
- Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
- Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten sowie zusätzliche Angaben zum Schuldner und Drittschuldner
- Verschiedene Zustellungsmöglichkeiten an Drittschuldner und Schuldner
- Ergänzende Anordnungen erkennen und beantragen
- Mögliche Haftungsfallen des Anwaltes/der Anwältin bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
- Unterschiedliche Arten der Forderungsaufstellung
Referent:
Dieter Schüll
ist langjähriger Praktiker und erfahrener Experte sowohl im Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht als auch auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Titulierung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der EU.