
Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können.
Abrechnung der Reisekosten auswärtiger Anwältinnen und Anwälte
Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab.
Neue Ausgabe enthält aktuelle Rechtslage und Abrechnungsbeispiele
Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.
Den am weitesten entfernten Ort und die daraus resultierenden fiktiven Fahrtkosten können Sie auch einfach mit dem Reisekostenrechner auf gerichtsbezirke.de berechnen: