Vorschuss Pauschgebühr

In § 43 RVG ist für das Straf- und Bußgeldverfahren die Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des freigesprochenen Angeklagten und die sich im Fall der Abtretung ergebenden Folgen geregelt.

Die damit zusammenhängenden Fragen erlangen Bedeutung in folgender Konstellation: Der Mandant ist freigesprochen worden bzw. ein Rechtsmittel hat einen (Teil-)Erfolg erzielt: Folge davon ist, dass der Staatskasse nach § 467 StPO bzw. § 473 Abs. 3 u. 4 StPO die notwendigen Auslagen des Angeklagten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Verteidiger lässt sich nun den insoweit gegebenen Kostenerstattungsanspruch des Mandanten abtreten und macht ihn gegenüber der Staatskasse geltend.

Der Verteidiger ist dann häufig erstaunt, wenn die Staatskasse mit einem ihr ggf. zustehenden Anspruch auf Zahlung einer Geldstrafe und/oder von Gerichtskosten, auch aus früheren Verfahren, aufrechnet. Damit kann sich der Verteidiger dann nämlich nicht wegen seiner Vergütung gegenüber dem Mandanten aus dessen Anspruch gegenüber der Staatskasse ganz oder wenigstens teilweise befriedigen.

Der Verteidiger fragt sich: Kann das sein, es war doch abgetreten, bzw., wie hätte ich gegensteuern können? Die Antwort lautet: Ja, das Vorgehen der Staatskasse kann richtig sein. Aber der Rechtsanwalt hätte gegensteuern können, und zwar folgendermaßen: Er hätte sich die Ansprüche früh, ggf. schon in der Vollmacht, abtreten lassen und dann rechtzeitig (s)eine Abtretungsurkunde zur Akte reichen und die Abtretung anzeigen müssen.

Was im Einzelnen zu beachten ist, ergibt sich aus folgender Checkliste:

Nettoeinkommen des/ der Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3,4)
Altersstufen in Jahren (§1612 a Abs. 1 BGB)
Prozentsatz
Bedarfsbetrag (Anm.6)
0-5 / 6-11 / 12-17 / ab 18
1.bis 1.900 €
393 € / 451 € / 528 € / 564 €
100
960/ 1.160 €
2.1.901-2.300 €
413 € / 474 € / 555 € / 593 €
105
1.400 €
3.2.301-2.700 €
433 € / 497 € / 581 € / 621 €
110
1.500 €
4.2.701-3.100 €
425 € / 488 € / 572 € / 610 €
115
1.600 €
5.3.101-3.500 €
472 € / 542 € / 634 € / 677 €
120
1.700 €
6.3.501-3.900 €
504€ / 578 € / 676 € / 722 €
128
1.800 €
7.3.901-4.300 €
535 € / 614 € / 719 € / 768 €
136
1.900 €
8.4.301-4.700 €
566 € / 650 € / 761 € / 813 €
144
2.000 €
9.4.701-5.100 €
598 € / 686 € / 803 € / 858 €
152
2.100 €
10.5.101-5.500 €
629 € / 722 € / 845 € / 903 €
160
2.200 €
ab 5.501 €
nach den Umständen des Falles

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