Lesezeit: 3 Minuten Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits die Partei, so tritt der Erbe, bzw. treten die Erben als Auftraggeber in den Anwaltsvertrag ein, ohne dass es einer neuen Mandatierung des Rechtsanwalts bedarf. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort.

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