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Lesezeit: 2 MinutenSeit dem 03.09.2018 sind alle zugelassenen Anwälte gemäß § 31a Abs. 6 BRAO n.F. hinsichtlich des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet, „die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und…
