Von Pia Löffler

Jeder redet darüber – aber wie bloggt man eigentlich, worüber, und was bringt das Ihnen als Rechtsanwalt und Ihrer Kanzlei wirklich? Konnte Ihnen das bisher keiner wirklich auf den Punkt sagen? Dann ändern wir das doch einfach einmal.

Was bringt Ihnen und Ihrer Kanzlei ein Blog?

Die kurze Antwort auf diese Frage: Ihr Blog bringt Ihnen im Zweifel mehr Aufmerksamkeit im Internet und so bessere Chancen, Mandate zu akquirieren. Denn Ihre Blogbeiträge können von Ratsuchenden gefunden werden, die z. B. gerade im Internet auf der Suche nach einer Lösung für das Rechtsproblem sind, das Sie in Ihrem Blogbeitrag beschreiben.

Natürlich sollen Sie das Problem des Ratsuchenden nicht en detail lösen, aber zeigen, dass Sie es lösen können – und zwar kompetent und zuverlässig, weil Sie sich mit seinem Problem und allem Drumherum bestens auskennen. Das zu kommunizieren – dazu ist ein Blog da!

Sorgen, im Blog zu viel zu verraten und damit den Beratungsbedarf auszulöschen, sind übrigens unbegründet: Denn nur weil man theoretisch weiß, wie etwas geht, kann man es noch lange nicht selbst. Sie können doch auch nachlesen, wie man Bier braut – aber können Sie es deswegen tun?

Bloggen: Worüber schreiben?

Im Optimalfall schreiben Sie zu Themen, die für Ihre Kanzlei relevant sind, weil Sie z. B. in diesem Rechtsgebiet beraten. Greifen Sie auf aktuelle Fälle aus der Presse zurück oder behandeln Sie – selbstverständlich anonymisiert! – Fälle aus Ihrem Beratungsalltag. Aber auch kuriose Urteile oder wegweisende Entscheidungen der obersten Gerichte können von Ihnen zu einem Blogbeitrag genutzt werden.

Achten Sie dann darauf, dass fachliche Beiträge nicht zu lang werden und dass sie für Laien verständlich sind! Schreiben Sie so, dass ein Ratsuchender einen Mehrwert hat und sich und sein Problem in Ihrem Beitrag wiederfindet. Versetzen Sie sich dazu in die Lage eines Ratsuchenden: Was interessiert einen Laien an dem, was Sie ihm sagen können?

Ein kleines Beispiel aus dem Bereich Datenschutzrecht: Den Leser interessieren nicht die theoretischen Diskussionen zum Thema „Ist eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum?“ – einen Unternehmer z. B. interessiert: „Wann benötige ich eine Datenschutzerklärung auf meiner Website und wie muss die aussehen? Was kann passieren, wenn ich keine habe und das auffliegt?“ Diesen Ansatz kann man auf jedes Rechtsgebiet übertragen.

Bloggen oder nicht bloggen – das ist hier die Frage!

Sie müssen eine Entscheidung treffen, was das Thema Bloggen angeht: bloggen oder nicht bloggen! Ein bisschen bloggen bringt Ihnen nämlich nicht viel für Ihren Außenauftritt und Ihre Mandantenakquise im Internet außer zusätzlicher Arbeit und den Eindruck der Leser, dass Sie es nicht schaffen, regelmäßig interessante Beiträge zu verfassen. Und dazu kommt dann Ihr schlechtes Gewissen: „Ich müsste eigentlich längst mal wieder …“ Auch das braucht niemand…

Aber keine Sorge! Sie müssen nicht jeden zweiten Tag bloggen, wenn Sie sich für einen Blog entschieden haben. Wenn Sie regelmäßig alle vier Wochen bloggen, reicht das im Zweifel auch. Aber tun müssen Sie es dann. Denn ein Blog, in dem der letzte Beitrag älter ist als drei Monate, sieht nicht gut aus. Denn das zeigt entweder Überforderung mit der Materie „Blog“ oder einfach Desinteresse. Beides keine Eigenschaften, mit denen Sie als Anwalt in Verbindung gebracht werden wollen, was Ihre Arbeit angeht …

Haben Sie Lust bekommen, selbst zu bloggen? Auf kanzleimarketing.de finden Sie fünf Tipps für erfolgreiches Bloggen!

Tipp 1: Entscheiden Sie sich!

Entweder für oder gegen einen Blog und ziehen Sie diese Entscheidung dann konsequent durch. Ein bisschen bloggen funktioniert nicht!

Tipp 2: Redaktionsplan

Damit die Arbeit am Blog nicht ausufert: Erstellen Sie eine Art Redaktionsplan: Legen Sie fest, in welchen Abständen Sie worüber bloggen wollen (Kalendereintrag!!). So entsteht kein Stress und das Verfassen der Blogbeiträge kann gut in den Kanzleialltag eingeplant werden.

Tipp 3: Arbeitsteilung zwischen den Kollegen

Teilen Sie die Arbeit zwischen allen Kollegen auf! Wenn jeder Anwalt in Ihrer Kanzlei regelmäßig einen Beitrag schreibt, reduziert das den Aufwand für alle. Und wer nicht oder nicht rechtzeitig schreibt, zahlt eine Strafe …

Tipp 4: Kein Juristendeutsch!

Fassen Sie sich möglichst kurz, gliedern Sie Ihre Beiträge gut und sinnvoll und schreiben Sie so, dass ein Laie die Beiträge versteht! Versuchen Sie Juristendeutsch zu vermeiden – das bedeutet keinen Kompetenzverlust, im Gegenteil!

Tipp 5: Lassen Sie bloggen

Haben Sie keine Zeit zum Bloggen – lassen Sie bloggen. Beiträge kann man sich schreiben lassen – und im Zweifel dafür auch die Strafkasse aus Ziffer 3 plündern!

… und als kleines Goodie zum Schluss hier der Blog einer Kollegin, der überhaupt nichts mit Jura zu tun hat, aber mit sehr viel Liebe betrieben wird: www.lifeisfullofgoodies.com

Weitere Beiträge

Pia Löffler ist Rechtsanwältin und Wirtschaftsjuristin Univ. Bayreuth. Sie arbeitete einige Jahre in der Rechtsabteilung eines Major-Musiklabels und gründete 2010 eine Kanzlei für Urheber- und Medienrecht in München. 2013 folgte die Gründung ihrer Textagentur anwaltstexte.com. Seit 2014 berät sie Kanzleien im (Online-)Kanzleimarketing – seit 2017 zusammen mit Jens Schleifenbaum als Agentur anwalts.marketing. Seitdem berät sie Kanzleien jeder Größe im Kanzleimarketing, schreibt für Kanzleien Texte für Marketingzwecke und hält regelmäßig Vorträge.

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