Sobald Sie als junger Anwalt die erste Abrechnung erstellen, erlangen die mit § 10 RVG zusammenhängenden Fragen Bedeutung. Danach kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nämlich nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung „einfordern“.Die ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung ist also Voraussetzung für den Erfolg einer (späteren) Gebührenklage.

Dazu nachfolgende Kurz-Checklisten (wegen weiterer Einzelheiten und Nachweise siehe Schneider, RVGreport 2012, 322 und die Kommentierung des § 10 RVG bei Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG Kommentar, 22. Aufl. ff.).

Checkliste 1: Allgemeine Fragen

Frage 1: Welche Vergütungen werden von § 10 RVG erfasst?

Die Vorschrift gilt nur für nach dem RVG berechneten Vergütungen.

Frage 2: Gilt die Vorschrift auch für Auslagen?

Ja. § 10 RVG verwendet den Begriff „Vergütung“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 RVG).

Frage 3: Gilt die Regelung auch für Vergütungsvereinbarungen?

Ja (siehe u. a. BGH NJW 2010, 1384).

Frage 4: Muss auch ein Vorschuss (§ 9 RVG) gem. § 10 RVG berechnet werden?

Nein.

Frage 5: Gilt § 10 für die Abrechnung gegenüber der Staatskasse?

Nein.

Frage 6: Kann die Rechtsschutzversicherung eine Abrechnung auf der Grundlage von § 10 RVG verlangen?

Nein.

Checkliste 2: Formelle Anforderungen

Frage 1: Wem ist die Rechnung zu erteilen?

Die Rechnung muss gegenüber dem Auftraggeber erteilt werden. Das ist nicht unbedingt der Mandant.

Frage 2: Wie ist bei mehreren Auftraggebern zu verfahren?

Sie müssen grds. einzeln in der Rechnung aufgeführt werden.

Frage 3: Wie ist die Rechnung zu erteilen?

Die Berechnung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).

Frage 4: Muss die Rechnung auf einem gesonderten Blatt erteilt werden?

Nein.

Frage 5: Wie muss die Berechnung unterzeichnet sein?

Der Rechtsanwalt muss die Berechnung grds. eigenhändig unterzeichnen.

Frage 6: Welche Anforderungen werden an die Unterschrift gestellt?

Es gelten die allgemeinen Anforderungen an eine i.S. des § 126 BGB ordnungsgemäße Unterschrift.

Frage 7: Genügt ggf. ein Faksimilestempel?

Nein, der genügt ebenso wenig wie eine eingescannte Unterschrift.

Frage 8: Kann die handschriftliche Unterschrift durch elektronische Formen ersetzt werden?

Ja, aber erlaubt sind nur elektronische Formen gem. §§ 126 Abs. 3 und 126a BGB.

Frage 9: Müssen in einer Sozietät alle Partner unterschreiben?

Nein.

Checkliste 3: Inhaltliche Anforderungen an die Berechnung

Frage 1: Welche allgemeinen Angaben sind erforderlich?

Aufgeführt werden müssen: Beträge der einzelnen Gebühre und Auslagen sowie Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnungen der Auslagen, die angewandten Nummern des VV.

Frage 2: Muss die Angelegenheit angegeben werden, in der abgerechnet wird?

Diese Frage ist strittig. Zur Sicherheit sollte die Angelegenheit angegeben werden.

Frage 3: Müssen die Gebührenziffern, nach denen abgerechnet wird, angegeben werden?

Es müssen die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses angegeben werden, ggf. mit Absätzen und Sätzen.

Frage 4: Müssen Vorschüsse angegeben werden?

Vorschüsse (§ 9) müssen angegeben werden.

Frage 5: Bestehen besondere Anforderungen, wenn nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird?

Ja, bei einer Abrechnung nach dem Gegenstandswert muss dieser angegeben werden.

Frage 6: Was muss bei einem Zeithonorar beachtet werden?

Es ist (zumindest) stichwortartig in einer auch im Nachhinein verständlichen Weise niederzulegen, welche konkreten Tätigkeiten vom Verteidiger innerhalb des bestimmten Zeitraums erbracht worden sind (siehe BGH NJW 2010, 1384).

Frage 7: Wie ist bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu verfahren?

Soweit die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen einzeln abgerechnet werden (Nr. 7001 VV RVG), genügt die Angabe des Gesamtbetrags.

Frage 8: Welche steuerrechtlichen Anforderungen sind ggf. zu erfüllen?

Diese ergeben sich ggf. aus § 14 UStG.

Mit dem MkG-Newsletter erhalten Sie alle sechs Ausgaben pro Jahr
pünktlich zur Veröffentlichung per Mail – zu Themen, die Sie weiterbringen:

  • Aktuelle Gesetzesänderungen,
  • Tipps zur optimalen Abrechnung,
  • Karrierechancen, Kanzleiführung u. v. m.